Nach gesetzlichen Bestimmungen muss ihre Heizung (Öl, Gas) in regelmässigen Abständen kontrolliert und gemessen werden. Sie werden vom
Holzheizungen bis 70 kW
Auch Holz-Zentralheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW und gewerblich genutzte Back- und Pizzaöfen müssen gemessen und kontrolliert werden.
Nicht betroffen sind Anlagen wie Schwedenöfen, Cheminées, Kochherde etc. Sie werden bei der Reinigung nur visuell kontrolliert. Wir geben gerne Auskunft.
Üblicherweise nehmen wir die Feuerungskontrolle im Kanton Solothurn gleichzeitig mit den periodischen Kaminfegerarbeiten vor.
Falls Sie für die Reinigung einen anderen Kaminfeger beschäftigen, führen wir bei Bedarf nur die Feuerungskontrolle durch. Kontaktieren Sie uns für einen Termin.
T 079 254 22 21
Freitag 7—12 ∕ 13—16 Uhr